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09.12.2009
Solidaritätszuschlag jetzt vorläufig
Viel Trubel gab's um den Soli und die Entscheidung des Niedersächsichen Finanzgerichts, den Soli für verfassungswidrig zu halten und dem BVerfG vorzulegen.
Diesmal hat die Finanzverwaltung richtig reagiert:
Die Finanzämter werden ab
23.12.2009 bei allen Steuerbescheiden den "Soli" nur noch vorläufig festsetzen. So werden Masseneinsprüche vermieden und der Arbeitsaufwand für beide Seiten minimiert.
Allerdings dürfen wir unserer Einschätzung Ausdruck verleihen, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass das BVerfG den "Soli" für die Vergangenheit kippt. Viel wahrscheinlicher ist, dass - wie damals bei der Vermögensteuer - der Gesetzgeber eine Frist zur Abschaffung oder verfassungskonformen Neuregelung erhält.
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Herr RA/StB Bader
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