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04.11.2010

Erstattungszinsen nicht steuerpflichtig!

Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt, unterliegen nach einem Urteil des BFH vom 15.06.2010, das erst jetzt veröffentlicht wurde, nicht der Einkommensteuer.
Zwar hat der BFH das Abzugsverbot von Nachzahlungszinsen (§12 Abs. 3 EStG) bestätigt, dann aber eben spiegelbildlich auch die Erstattungszinsen aus der Einkommensteuerpflicht genommen.


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